Vorlage - VO/2020/09608  

Betreff: Gutachten zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle der Feuerwehr L�beck
Status:�ffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federf�hrend:3.370 - Feuerwehr Bearbeiter/-in: L�dtke, R�diger
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss f�r Umwelt, Sicherheit und Ordnung zur Vorberatung
11.05.2021 
18. Sitzung des Ausschusses f�r Umwelt, Sicherheit und Ordnung unver�ndert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
18.05.2021 
49. Sitzung des Hauptausschusses unver�ndert beschlossen   
B�rgerschaft der Hansestadt L�beck zur Entscheidung
20.05.2021 
24. Sitzung der B�rgerschaft der Hansestadt L�beck unver�ndert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen
Anlage 2:Gutachten �Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle L�beck�

Beschlussvorschlag

  1. Das Gutachten „Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle L�beck“ der Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH vom 21.07.2020 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Auf Grundlage der empfohlenen Sollbesetzung der Integrierten Leitstelle L�beck (ILS)  sind die nachfolgenden Planstellenneuschaffungen ins n�chst erreichbare Stellenplanverfahren einzubringen:

1 Planstelle f�r Schichtf�hrung, 3 Planstellen f�r Disposition, 1 Planstelle f�r Qualit�tsmanagement, 1 Planstelle f�r Aus- und Fortbildung (Ausbilder:in), 2 Planstellen f�r Weiterqualifizierung von Leitstellendisponent:innen (Auszubildende).


 

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Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. � 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begr�ndung:

Spezielle Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht ber�hrt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ma�nahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

� 17 Abs. 3 Schleswig-Holsteinisches Rettungsdienstgesetz (SHRDG); � 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes �ber den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

(BrSchG)

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begr�ndung:

 

 

 

 

 

 

Begr�ndung der Nicht�ffentlichkeit

gem. � 35 GO:

 

 

 

 

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Begr�ndung

In � 17 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Rettungsdienstgesetzes (SHRDG) ist geregelt, dass die personelle Besetzung der Rettungsleitstelle in der Weise zu erfolgen hat, dass die Annahme und Bearbeitung von Notrufen sowie die Anleitung von Anrufern in lebensrettenden Ma�nahmen in einer angemessenen, landesweit einheitlichen Reaktionszeit und Risikoabdeckung gew�hrleistet ist. Nach � 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 des Gesetzes �ber den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (BrSchG) haben die Kreise und die kreisfreien St�dte eine st�ndig mit entsprechend geschultem Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten, die Notrufe annimmt und an die zust�ndige Feuerwehr weiterleitet. Diese kann zusammen mit der Rettungsleitstelle betrieben werden.

 

Zur Kl�rung der Fragestellung, ob die Rettungsleitstellen in Schleswig-Holstein die o. a. rechtlichen Vorgaben tats�chlich erf�llen, hat die Luelf & Rinke Sicherheitsberatung im Auftrag der Kreise und kreisfreien St�dte als Rettungsdiensttr�ger in SH und in Abstimmung mit den Krankenkassen und verb�nden (KKV) als Kostentr�ger des Rettungsdienstes, eine Personalbemessung f�r die Rettungsleitstellen vorgenommen. Das Gutachten f�r die HL vom 21.07.2020 ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigef�gt. Es aktualisiert die zuletzt im Jahr 2015 vorgenommene gutachterliche Personalbemessung f�r die Rettungsleitstelle L�beck. Die Kosten f�r die Erstellung des Gutachtens sind von den KKV als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt und werden �ber die Rettungsdienstentgelte refinanziert.

 

Mit dem Gutachten wird neben einer Aktualisierung des Stellenbedarfs f�r die Disposition erstmalig auch der Stellenbedarf f�r ein in Schleswig-Holstein neu geregeltes Qualit�tsmanagement in der ILS aufgezeigt und der Stellenbedarf f�r die schleswig-holsteinische Neuregelung zur Aus- und Fortbildung der Leitstellen-Disponent:innen ber�cksichtigt.

 

Im Einzelnen kommt das Gutachten zum Ergebnis, dass f�r den geordneten und sicheren Regelbetrieb der ILS rechnerisch insgesamt 38,85 Vollzeit-Planstellen erforderlich sind (S. 20 des Gutachtens). Der aktuelle Stellenplan enth�lt f�r die ILS 31 Planstellen, die sich wie folgt verteilen: 2 Stellen f�r administrativ strategische Leitung, 4 Stellen f�r IT-System-administration, 6 Stellen f�r Schichtf�hrung und 19 Stellen f�r Disposition. Gegen�ber der aktuellen Planstellenausstattung der ILS sieht das Gutachten folgenden personell umsetzbaren Mehrbedarf vor:
 

 

1 Stelle f�r Schichtf�hrung A 9 LG 1.2 + Zulage und 3 Stellen f�r Disposition
A 9 LG 1.2: (zusammen rechnerisch 4,27 Vollzeit�quivalente VZ�)

Dieser Mehrbedarf entsteht �berwiegend aufgrund der Ausweitung der Einsatzleitpl�tze (ELP), insbesondere infolge zus�tzlicher Anforderungen zur Sonderlagenf�higkeit, und geringf�giger Anpassungen des Personalfaktors (S. 7 des Gutachtens).

 

1 Stelle f�r Qualit�tsmanagement EG 11 (rechnerisch 0,8 VZ�)

F�r das Qualit�tsmanagement der ILS ist bisher keine Planstelle vorhanden. Gestiegene Anforderungen an die Qualit�tssicherung und das Qualit�tsmanagement f�hrten zu einer Novellierung des SHRDG, verbunden mit einer erstmaligen verpflichtenden Vorgabe f�r Qualit�tsmanagement in den Leitstellen. Die wesentlichen Arbeitsinhalte dieser Stelle sind auf den Seiten 90 und 91 des Gutachtens dargestellt.


1 Stelle f�r Aus- und Fortbildung (Ausbilder:in) A 11 und 2 Stellen f�r die Ausbildung neuer Disponent:innen (Auszubildende) A 8 (rechnerisch 2,1 VZ�)
F�r die Aus- und Fortbildung des Leitstellenpersonals sind bisher keine Planstellen vorhanden. Der Bedarf an diesen Stellenneuschaffungen ergibt sich aus dem „Rahmenkonzept f�r die modulare Weiterqualifizierung von Leitstellendisponent:innen in Schleswig-Holstein“ in Verbindung mit � 17 Abs. 3 SHRDG. In � 17 ist geregelt: „Die f�r die Aufgaben der Rettungsleitstelle eingesetzten Personen m�ssen entweder Absolventinnen oder Absolventen einer anerkannten Leitstellenausbildung oder mindestens Rettungssanit�terinnen oder Rettungssanit�ter mit Einsatzerfahrung gem�� � 2 Abs. 7 einschlie�lich einer der Leitstellenausbildung vergleichbaren zus�tzlichen Qualifikation sein. Die Rettungsdiensttr�ger legen die der anerkannten Leitstellenausbildung vergleichbare zus�tzliche Qualifikation nach Satz 2 landesweit einheitlich fest. Die wesentlichen Arbeitsinhalte der Stelle Ausbilder:in sind auf den Seiten 92 und 93 des Gutachtens dargestellt. Zum Bedarf von Stellen f�r „Auszubildende“ sind Anmerkungen auf den Seiten 108 und 109 des Gutachtens enthalten.

 

Die Kosten der ILS, und damit auch diese Personalkosten, werden ab dem Jahr 2021 zu 60 % als Kosten des Rettungsdienstes anerkannt und �ber die Entgelte f�r den Rettungsdienst durch die KKV refinanziert. Bis einschlie�lich 2020 betrug die Refinanzierung der Leitstellenkosten 50 %. Die o. a. Stellenneuschaffungen l�sen einen j�hrlichen Personalkostenzuwachs in H�he von ca. 580.440 € aus. Aufgrund der Refinanzierung von 60 % durch die KKV sind von der HL lediglich die verbleibenden 232.176 € (40 %) als Personalkosten au�erhalb des Rettungsdienstes zu tragen. Die Anhebung des refinanzierten Anteils der Leitstellenkosten ab 2021 von 50 % auf 60 % wirkt sich nicht nur auf die neu zu schaffenden Planstellen aus, sondern bedeutet auch eine h�here Refinanzierung der Personalkosten des bisherigen Bestandspersonals der ILS von rechnerisch 228.304 j�hrlich. Im Vergleich der Haushaltsjahre 2020 und 2021 k�nnen die o. a. 8 Planstellen f�r die ILS somit quasi budgetneutral geschaffen werden. Die Personalkosten f�r die gesamte ILS betragen ohne Stellenneuschaffungen bei einer 50 %-igen Refinanzierung 1.141.520 €. Inkl. der Stellenneuschaffungen und einer Refinanzierung von 60 % betragen sie 1.145.392 € (vgl. Anlage 1).

Zugunsten einer �bersichtlicheren Darstellung der budgetneutralen Stellenneuschaffungen wurde das sonst �bliche Format „finanzielle Auswirkungen“ durch die Gegen�berstellung in Anlage 1 ersetzt.

 

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Anlagen

Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen

Anlage 2: Gutachten „Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der  Integrierten Leitstelle L�beck“
 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 �ffentlich Anlage 1: Finanzielle Auswirkungen (129 KB)    
Anlage 2 2 �ffentlich Anlage 2:Gutachten �Organisationsberatung zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle L�beck� (1990 KB)    

 

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