- Auf welcher Beschlussgrundlage hat der B�rgermeister beschlossen, das Schiffswrack in der Trave zu bergen und ausstellungsreif zu konservieren?
Mit Bekanntwerden des Fundes hat die Hansestadt L�beck als Obere und Untere Denkmalschutzbeh�rde zu pr�fen, ob es sich bei dem Wrackfund um ein im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein (DSchG-SH) zu sch�tzendes Objekt handelt. Dies ist der Fall. Der Fund selbst wurde gepr�ft, der Denkmalwert sofort erkannt, und dementsprechend wurde das Wrack unverz�glich als Denkmal Nr. 283 in die Denkmalliste der Hansestadt L�beck �bernommen. Somit gilt nach DSchG-SH hier vor allem auch der Schutz vor Gef�hrdung (� 16).
Ein Konzept hierzu wird den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Prim�res Ziel ist zun�chst der Erhalt des Objektes entsprechend dem rechtlichen Auftrag, welcher eine „ausstellungsreife Konservierung“ nicht umfasst. Ob zum Erhalt im Sinne des DSchG-SH eine Bergung erforderlich/empfehlenswert ist, wird in der ausf�hrlichen Verwaltungsvorlage dargelegt.
- Wann wird dazu eine Verwaltungsvorlage zu erwarten sein?
Die Recherchen und Voruntersuchungen sowie Auswertungen der Fachgutachten im Sinne bzw. zum Schutz des Fundes werden in K�rze abgeschlossen sein. Die ausf�hrliche Beschlussvorlage wird den Gremien im November vorgelegt.
- Welche Form der Ausstellung strebt der B�rgermeister an?
Ob eine Ausstellung des Wrackfundes in Erw�gung gezogen wird, bleibt den weiteren Untersuchungen und deren Bewertungen im Nachgang einer Bergung vorbehalten
- Welcher Raumbedarf, welche Anforderungen an Klimatisierung und Unterhaltung bestehen f�r die Ausstellung des Schiffswracks?
Erst die wissenschaftliche Untersuchung des geborgenen Ist-Zustandes wird ein weiteres Planen hinsichtlich Ausstellungskonzeptionen erm�glichen.
- Welche Kosten entstehen in welchem Zeitraum f�r die Bergung des Schiffswracks?
Hierzu wird ebenfalls auf die f�r November angek�ndigte Beschlussvorlage verwiesen. Zum Sachstand: Eine internationale Marktlagensondierung bzgl. Infrage kommender Fachfirmen, ist abgeschlossen. Wichtige Aspekte zur m�glichen Preisgestaltung wie z.B. die zur Verf�gungstellung von z.B. Wasserfahrzeugen seitens der HL werden momentan gepr�ft.
- Welche Kosten entstehen in welchem Zeitraum f�r die Konservierung des Schiffswracks?
Dies kann im Falle der Notwendigkeit und Beschlussfassung zur Bergung erst danach geplant und eingesch�tzt werden. Indes gibt es bereits die M�glichkeit eine potentielle Konservierung mittels Polyethylenglycol (PEG) synergetisch und nachhaltig durchzuf�hren, um die Kosten f�r den Rohstoff PEG zu minimieren.
- Welche Kosten sind f�r die Schaffung einer Ausstellungsfl�che und f�r die laufenden Kosten der Ausstellung des Schiffswracks zu kalkulieren?
Die Kosten bzgl. einer potentiellen Ausstellung und der damit verbundenen Parameter werden ermittelt, wenn die Untersuchungen im Nachgang einer Bergung die dauerhafte Konservierung und entsprechende Ausstellung empfehlen.
- Warum wird vor einer Entscheidung der zust�ndigen Gremien zu diesem Konzept die Anmietung einer Gewerbehalle mit einem langfristigen Mietvertrag vorgelegt?
Es besteht akuter Handlungsbedarf. Die bisherigen Recherchen und Gutachten deuten darauf hin, dass eine Bergung sowie der Erhalt des Fundes an Land unumg�nglich sein k�nnten (Faktoren sind z.B. die Schiffsbohrmuschel, Str�mung, Klimawandel, Gef�hrdung des Schiffsverkehrs durch Abdeckung usw.). Sollte das Winterhalbjahr 2022/23 f�r eine Bergung genutzt werden, um eine weitere Zerst�rung des Fundes zu verhindern, m�ssen bereits jetzt Vorkehrungen dazu getroffen werden.
Der Vermieter offerierte die M�glichkeit, eine Ausstiegsklausel zum 31.12.2024 zu ziehen, die die Hansestadt L�beck nicht begr�nden muss. Die HL h�tte somit die Gelegenheit entsprechend der notwendigen Untersuchungen nach einer Bergung eine finale Entscheidung dar�ber zu treffen, ob eine anschlie�ende dauerhafte Konservierung durchgef�hrt werden kann. Wenn ja, w�rde sich der Mietvertrag um die weiteren Restjahre verl�ngern, die es gem�� Recherchen und Gutachten ben�tigen w�rde.