Durch die sich versch�rfende Klimakrise, aber auch vor dem Hintergrund der aktuellen geo-politischen Lage ist es erforderlich, eine Versorgung der Stadt mit nachhaltig produzierter W�rme sicherzustellen. Der W�rmesektor ist in L�beck f�r 42% der Treibhausgasemissionen verantwortlich (THG Bilanz 2019). Dazu z�hlen sowohl die W�rme, die f�r Geb�udew�rme und Warmwasser ben�tigt wird als auch die Prozessw�rme in Industrie und Gewerbe.
Der Gro�teil dieser W�rme wird durch das Verbrennen von Erdgas direkt in hauseigenen Gasthermen oder indirekt durch gasbetriebene BHKWs bereitgestellt. Des Weiteren kommen vereinzelt �l und Kohleheizungen aber auch Biomasseverbrennung und Erneuerbare Energien zum Einsatz.
Aufgrund des � 7 Abs. 2 des Energiewende - und Klimaschutzgesetzes SH (EWKG) sind s�mtliche Ober- und Mittelzentren im Land dazu verpflichtet, kommunale W�rme- und K�lte-pl�ne aufzustellen.
Diese Pl�ne stellen damit eine wichtige Grundlage zur krisenfesten und nachhaltigen Stadtentwicklung dar. Ein kommunaler W�rmeplan dient nach � 7 Absatz 2 EWKG dazu, den aktuellen W�rme- und Energieverbrauch privater und �ffentlicher Geb�ude sowie ihre jeweiligen Treibhausgasemissionen zu erfassen und auf dieser Grundlage eine kleinr�umige Prognose des zuk�nftigen W�rmebedarfs vorzunehmen. Zusammen mit einer Ermittlung des Energieeinsparpotentials und des Potentials kleinr�umig verf�gbarer W�rmequellen aus erneuerbarer Energie und Abw�rme soll aus den verf�gbaren Grundlagendaten ein r�umliches Konzept zur kommunalen W�rmewende entwickelt werden, das mit Ma�nahmenvorschl�gen zur Erreichung der Klimaneutralit�t bis sp�testens 2040 verbunden wird.
Die Vorbereitung der W�rmewende ist jedoch nicht nur eine Pflichtaufgabe der Kommunen, die seitens des Landes verlangt wird, sondern stellt auch ein wichtiges Planwerk dar, um Aufgaben des Klimaschutzes und der Stadtentwicklung zusammenzudenken und damit koordiniert voranzubringen:
- Ein kommunaler W�rmeplan ist ein wichtiges Teilkonzept bei der Aufstellung des Fl�chennutzungsplans (FNP): Gem�� � 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst b des Baugesetzbuchs sollen im FNP „Anlagen, Einrichtungen und sonstigen Ma�nahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken“ dargestellt werden. Durch eine wissenschaftlich fundierte Aufbereitung des Fl�chenbedarfs, z.B. f�r Solarthermieanlagen, soll eventuellen Konflikten in der Fl�chennutzung, insbesondere auf stadtnahen Fl�chen, fr�hzeitig begegnet werden.
- Aufgrund des 2019 ausgerufenen Klimanotstandsbeschlusses der Hansestadt L�beck hat sich die Stadt dazu verpflichtet, bis zum Jahr 2040 die Klimaneutralit�t zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen wird der Masterplan Klimaschutz aufgestellt. Ma�nahmen und Aktivit�ten, die sich aus der kommunalen W�rmeplanung ergeben, werden in der Fortschreibung des Masterplan Klimaschutz eingebunden.
- Die Kommunale W�rmeplanung zeigt auf, f�r welche Stadteile Energetische Quar-tierskonzepte erstellt werden m�ssen, um eine lokale Detailbetrachtung der notwendigen Sanierungs- und Energie-Ausbauma�nahmen zu untersuchen
- Die Kommunale W�rmeplanung wird als Grundlage f�r das Erstellen von Energiekon-zepten und st�dtebaulichen Vertr�gen in Neubaugebieten dienen.
- Der kommunale W�rmeplan dient als Orientierung f�r die Neuausschreibung der Gaskonzessionen und als Planwerk f�r den Ausbau von W�rmenetzen.
- Gebiete, die in der kommunalen W�rmeplanung als Ausbaugebiete f�r die Fernw�rme identifiziert werden, k�nnen als Anwendungsgebiete in eine kommunale Fernw�rme-satzung einflie�en.
- Die Ergebnisse der W�rmeplanung werden kartographisch aufbereitet und k�nnen somit als Information f�r B�rger:innen bei der Planung der Erneuerung der Heizungsanlagen dienen.
- Die kommunale W�rmeplanung soll durch weitere Potentialstudien zu einzelnen Energieversorgungstechniken (Bspw. Gew�sserw�rme und tiefe Geothermie) begleitet werden, die aus dem Klimaschutzbudget finanziert werden k�nnen.
Zur Bearbeitung eines kommunalen W�rme- und K�lteplans sind die folgenden organisatorischen Rahmenbedingungen zu beachten:
- Das Land Schleswig-Holstein finanziert nach dem Konnexit�tsprinzip die Aufstellung der kommunalen W�rmeplanung. Hierf�r ist ein entsprechender politischer Auftrag erforderlich.
- Begleitende detaillierte Potentialuntersuchungen (Potential Geothermie, Potential Umweltw�rme, Gew�sser, …) werden aus dem Klimabudget finanziert.
- Die fachliche Bearbeitung wird an externe B�ros vergeben. Die stadtinterne Koord-nation liegt bei der Klimaleitstelle.
- Die kommunale W�rmeplanung ist bereits verpflichtend f�r Kommunen in Baden-W�rttemberg. Es gibt f�r den Planungsablauf umfassendes Material von den Energie-agenturen Baden-W�rttemberg, Schleswig-Holstein und vom Bundesumweltamt.
- Es liegen mit dem W�rmenutzungskonzept von 2014, den Energetischen Quartiers-konzepten Moisling und Marli sowie dem W�rmeatlas der Stadtwerke bereits erste Datengrundlagen vor.
Wie k�nnte ein kommunaler W�rmeplan aussehen und welche beispielhaften Ergebnisse k�nnte dieser haben?
Die Kommunale W�rmeplanung besteht aus vier Schritten:
1. W�rmebedarfsanalyse und Ermittlung zuk�nftiger Bedarfe
Der derzeitige W�rmebedarf der L�becker Geb�ude wird ermittelt und der W�rmebedarf f�r das Jahr 2040 abgesch�tzt. Der Absch�tzung werden geb�udetypische Sanierungsraten zugrunde gelegt. Dementsprechend wird als Ergebnis der Planung der L�becker Sanierungsbedarf aufgezeigt.
2. Potentialanalyse der W�rmebereitstellung
In einer Potentialanalyse wird untersucht welche W�rmequellen in Form von Umweltw�rme (Gew�sser, Boden, Luft), Abw�rme (Industrie und Gewerbe) und Solarthermie in L�beck zu Verf�gung stehen. Die dadurch ben�tigten Fl�chenbedarfe gehen als Fachplanung in den Fl�chennutzungsplan ein.
3. Aufstellung eines Zielszenarios
Die Versorgungsvarianten f�r die Stadtteile werden kartografisch aufgezeigt. So wird das gesamte Siedlungsgebiet fl�chendeckend in Gebiete eingeteilt, die sich f�r die Errichtung oder den Ausbau von W�rmenetzen eignen, und in Gebiete mit dezentraler Versorgung. Wenn sich innerhalb der Gebiete mit dezentraler W�rmeversorgung Gro�verbraucher befinden, k�nnen zus�tzlich Schwerpunkte f�r m�gliche Nahw�rmeinseln ausgewiesen werden. F�r alle definierten Gebiete wird zur Vertiefung ein einheitlicher Teilgebiets-Steckbrief erarbeitet. Die r�umlich scharfe kartografische Darstellung erleichtert die Verkn�pfung der W�rmeplanung mit der Stadt- und Regionalplanung.
4. Lokale W�rmewendestrategie mit Ma�nahmenplanung
Die W�rmewendestrategie beschreibt den Transformationspfad zur Umsetzung des kommunalen W�rmeplans mit ausgearbeiteten Ma�nahmen, Umsetzungspriorit�ten und Zeitplan. Diese werden in die Fortschreibung des Masterplans Klimaschutz eingearbeitet.
Die Ma�nahmen und die Zielerf�llung werden in einem regelm��igen Monitoring in Verbindung mit der Treibhausgasbilanzierung durch die Klimaleitstelle durchgef�hrt.
Es ist eine gemeinsame Vorlage der Klimaleitstelle im Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz (UNV, Federf�hrung) und der Abt. Stadtentwicklung im Bereich Stadtplanung und Bauordnung.