Vorlage - VO/2021/10112  

Betreff: Budgetvertr�ge f�r den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026
Status:�ffentlich  
Dezernent/in:1. Senatorin Monika Frank
2. Senator Sven Schindler
3. Senator Ludger Hinsen
Federf�hrend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: J�rgensen, Klaus-Peter
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Jugendhilfeausschuss zur Vorberatung
03.06.2021 
22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023) unver�ndert beschlossen   
Ausschuss f�r Soziales zur Vorberatung
08.06.2021 
21. Sitzung des Ausschusses f�r Soziales unver�ndert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
15.06.2021 
51. Sitzung des Hauptausschusses unver�ndert beschlossen   
B�rgerschaft der Hansestadt L�beck zur Entscheidung
17.06.2021 
25. Sitzung der B�rgerschaft der Hansestadt L�beck unver�ndert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Muster-Budgetvertrag Stand Juni 2021

Beschlussvorschlag

Der B�rgermeister wird beauftragt, mit den derzeit durch Budgetvertr�ge gef�rderten Zuschussempf�ngern f�r den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026 Budgetvertr�ge nach dem beigef�gten Muster-Budgetvertrag abzuschlie�en.

 

Ausgenommen hiervon sind die T�tigkeitsfelder Kindertagesbetreuung, Schulkindbetreuung sowie die L�becker Musikschulen und der Integrations-Pool an L�becker Schulen. F�r diese Institutionen sind nach der Sommerpause gesonderte Mustervertr�ge zur Beschussfassung vorzulegen.

 

Ebenso ausgenommen hiervon sind die abzuschlie�enden Budgetvertr�ge der Zuschussempf�nger, die in diesem Jahr erstmalig ein Vertragsangebot erhalten werden (bspw. L�becker Stadtm�tter, Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer). F�r diese Budgetnehmer wird ebenfalls nach der Sommerpause eine gesonderte Beschlussvorlage eingereicht werden.


 

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Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

 

1.300 - Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. � 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begr�ndung:

Kinder und Jugendliche sind nicht unmittelbar betroffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Ma�nahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch:  SGB VIII, KiTaG

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begr�ndung:

 

 

 

 

 

 

Begr�ndung der Nicht�ffentlichkeit

gem. � 35 GO:

 

 

 

 

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Begr�ndung

Die urspr�nglich zum 31.12.2020 auslaufenden Budgetvertr�ge wurden auf Grund der Corona-Pandemie um ein Jahr bis zum 31.12.2021, einhergehend mit einer ein prozentigen Anpassung der Budgets, verl�ngert. Um rechtzeitig Planungssicherheit herzustellen hat die B�rgerschaft beschlossen, dass die neu abzuschlie�enden Vertr�ge der B�rgerschaft bis zur Juni-Sitzung 2021 vorzulegen sind.

Der nunmehr vorgelegte Vertragsentwurf stellt im Wesentlichen eine Fortf�hrung der gegenw�rtigen Vertr�ge dar, die �nderungen beschr�nken sich auf redaktionelle Anpassungen.

Den budgetierten Tr�gern wurde der Vertragsentwurf Anfang Februar mit der Fragestellung zugeleitet, ob aus Sicht der Tr�ger eine Fortsetzung der Budgetvertr�ge unter den Bedingungen des Vertragsentwurfs zustimmungsf�hig ist. Im Mittelpunkt stand hier die Bedingung aus � 3 Abs. 4 Anpassung des Budgets. Die Anpassungsregelung sieht vor, dass eine regelm��ige Budgetanpassung an Tarifabschl�sse des TV�D (VKA) gekoppelt ist. Tarifabschl�sse nach dem TV�D f�hren zu einer Anpassung des Budgets um 90 Prozentpunkte des Tarifabschlusses. Bei Tr�gern, deren Personalkosten weniger als 50 % der Gesamtkosten ausmachen, werden die Budgets abweichend um 75 Prozentpunkte des Tarifabschlusses angepasst.

Nach Eingang von R�ckmeldungen der Tr�ger zu Vertragsmuster und Budgeth�he wird verwaltungsintern f�r die T�tigkeitsfelder Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung die Notwendigkeit einer Sonderregelung gesehen. F�r die �brigen T�tigkeitsfelder verbleibt es bei dem eingebrachten Vertragsmuster.

F�r das T�tigkeitsfelder Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung erkl�rten die Tr�ger, dass Sie den Bedingungen aus � 3 Abs. 4 Anpassung des Budgets -  nicht zustimmen k�nnen. F�r die Kindertagesbetreuung wird das damit begr�ndet, dass f�r die Deckung der Personalaufwendungen neben den �ffentlichen Zusch�ssen auch Ertr�ge aus Elternbeitr�gen heranzuziehen sind. Die Ertr�ge aus Elternbeitr�gen sind f�r die Kindertagesbetreuung seit Jahresbeginn durch die Kita-Reform gedeckelt. Diese Situation f�hrt zu einer stetig wachsenden Unterdeckung der Betriebskosten­aufwendungen, unter diesen Bedingungen ist ein ausk�mmlicher Betrieb der Kindertages­einrichtungen nicht m�glich.

F�r die Schulkindbetreuung sind erstmalig Budgetvertr�ge abzuschlie�en. Durch B�rgerschaftsbeschluss sind die Elternbeitr�ge auf maximal 120,00 Euro festgesetzt, so dass hier die gleiche Problematik besteht.

Mit den Tr�gern der vorgenannten T�tigkeitsfelder werden intensive Gespr�che zur Kl�rung der Problematik gef�hrt, eine konsensf�hige L�sung zeichnet sich ab.

Der vorgelegte Muster-Budgetvertrag nimmt daher die T�tigkeitsfelder Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung aus, hierf�r wird ein gesondertes Vertragsmuster nach der Sommerpause in die Verfahren gebracht.

Ebenso ausgenommen hiervon sind die Budgetvertr�ge f�r den L�becker I-Pool sowie die abzuschlie�enden Budgetvertr�ge der Zuschussempf�nger, die in diesem Jahr erstmalig ein Vertragsangebot erhalten werden (bspw. L�becker Stadtm�tter, L�becker Musikschulen, Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer). F�r diese Budgetnehmer wird ebenfalls nach der Sommerpause eine gesonderte Beschlussvorlage eingereicht werden. Die Tr�ger sind hier�ber informiert, das Verfahren ist gekl�rt.

 

Da der Vertragsentwurf eine Fortschreibung der bestehenden Budgetvertr�ge darstellt, werden der Vollst�ndigkeit halber im Folgenden die wesentlichen Erl�uterungen aus der Beschlussvorlage vom 25.06.2015 aufgef�hrt.

 

a)      Umsatzsteuer:

 

In � 2 Abs. 4 des Mustervertrags konnte eine Regelung zur Umsatzsteuer formuliert werden, die sich aus einem Austausch der Rechtsauffassung zwischen der Hansestadt L�beck und dem Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein ergibt. Es besteht mit dem Finanzministerium SH grunds�tzlich dar�ber Einigkeit, dass die Zusch�sse im Rahmen eines Leistungsaustausches umsatzsteuerfrei sind, sofern die Tr�ger umsatzsteuerfreie T�tigkeiten aus�ben und genau diese T�tigkeiten gef�rdert werden.

 

Es k�nnte durchaus in Einzelf�llen die M�glichkeit bestehen, da� eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt.

 

b)     Tarifanpassungsklausel:

 

Der Vorschlag der Tr�ger f�r eine pauschalisierte Regelung mit dem Ziel der beiderseitigen Verwaltungsvereinfachung wurde im Mustervertrag unter � 3 Abs. 5 aufgenommen.

 

c)      Weitergabe der Tariferh�hungen:

 

� 4 Abs. 6 des Mustervertrags deckt die mit den Tr�gern gefundene Formulierung der unterschiedlichen Tarifbindungen der Tr�ger ab, ohne dabei in deren Tarifautonomie einzugreifen.

 

d)     Eingruppierungen:

 

Zu den derzeit laufenden Verhandlungen zu den Eingruppierungen der ErzieherInnen im Sozial- und Erziehungsdienst beinhaltet der Mustervertrag unter � 3 Abs. 5 eine Regelung.

 

e)      Mischfinanzierung:

 

Eine Besonderheit stellen die Aufgaben dar, die nicht nur durch die Hansestadt L�beck bezuschusst werden. Dort kann es vorkommen, dass die Personalkosten bereits die Zuschusssumme der Hansestadt L�beck �bersteigen. Da Drittmittel zumeist gedeckelt sind und dort keine Tarifanpassungen erfolgen, w�re der Tr�ger nicht in der Lage Tarifanpassungen in vollem Umfang an die Mitarbeiter:innen weiterzugeben. Leistungseinschr�nkungen w�ren die Folge. Diese w�ren im Rahmen der Zielvereinbarungen zu konkretisieren.

 

Wenn die Hansestadt L�beck die Tr�ger finanziell in die Lage versetzen sollte, die Tarifansteigerungen vollst�ndig f�r die dortigen Mitarbeiter:innen zu finanzieren, w�rde dies letztlich zu einer Verschiebung des st�dtischen Anteils an der Finanzierung der Aufgabe f�hren. Damit w�rde der st�dtische Anteil steigen, da die Drittmittel in der Regel keine Tarifanpassungen vorsehen.

 

Dies betrifft z.B. die Frauenprojekte, die Suchtberatungsstellen und im Besonderen den gro�en Bereich der Kindertageseinrichtungen.

 

Das finanzielle Risiko f�r die Hansestadt L�beck kann mangels Datengrundlage nicht gesch�tzt werden.

 

f)     Zuschussvertr�ge, die aus Sicht der Verwaltung nicht mehr verl�ngert werden sollten:

 

Sollte die Verwaltung einige Zusch�sse nicht mehr f�r erforderlich halten, wird dieses mit den Tr�gern er�rtert und der B�rgerschaft eine separate Entscheidungsvorlage entgegengebracht werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem zur Beschlussfassung vorgelegten Musterbudgetvertrag ergeben sich f�r die betroffenen T�tigkeitsfelder keine finanziellen Auswirkungen. Es handelt sich um eine Fortschreibung der bestehenden Budgetvertr�ge bei unver�nderter Anpassungsklausel.

 

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Anlagen


 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 �ffentlich Muster-Budgetvertrag Stand Juni 2021 (285 KB)    
Stammbaum:
VO/2021/10112   Budgetvertr�ge f�r den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026   4.041 - Fachbereichs-Dienste   Beschlussvorlage �ffentlich
VO/2021/10112-01   Anfrage des AM Dr. Axel Walther zu Budgetvertr�ge f�r den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2026   Gesch�ftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage

 

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