Die urspr�nglich zum 31.12.2020 auslaufenden Budgetvertr�ge wurden auf Grund der Corona-Pandemie um ein Jahr bis zum 31.12.2021, einhergehend mit einer ein prozentigen Anpassung der Budgets, verl�ngert. Um rechtzeitig Planungssicherheit herzustellen hat die B�rgerschaft beschlossen, dass die neu abzuschlie�enden Vertr�ge der B�rgerschaft bis zur Juni-Sitzung 2021 vorzulegen sind.
Der nunmehr vorgelegte Vertragsentwurf stellt im Wesentlichen eine Fortf�hrung der gegenw�rtigen Vertr�ge dar, die �nderungen beschr�nken sich auf redaktionelle Anpassungen.
Den budgetierten Tr�gern wurde der Vertragsentwurf Anfang Februar mit der Fragestellung zugeleitet, ob aus Sicht der Tr�ger eine Fortsetzung der Budgetvertr�ge unter den Bedingungen des Vertragsentwurfs zustimmungsf�hig ist. Im Mittelpunkt stand hier die Bedingung aus � 3 Abs. 4 – Anpassung des Budgets. Die Anpassungsregelung sieht vor, dass eine regelm��ige Budgetanpassung an Tarifabschl�sse des TV�D (VKA) gekoppelt ist. Tarifabschl�sse nach dem TV�D f�hren zu einer Anpassung des Budgets um 90 Prozentpunkte des Tarifabschlusses. Bei Tr�gern, deren Personalkosten weniger als 50 % der Gesamtkosten ausmachen, werden die Budgets abweichend um 75 Prozentpunkte des Tarifabschlusses angepasst.
Nach Eingang von R�ckmeldungen der Tr�ger zu Vertragsmuster und Budgeth�he wird verwaltungsintern f�r die T�tigkeitsfelder Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung die Notwendigkeit einer Sonderregelung gesehen. F�r die �brigen T�tigkeitsfelder verbleibt es bei dem eingebrachten Vertragsmuster.
F�r das T�tigkeitsfelder Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung erkl�rten die Tr�ger, dass Sie den Bedingungen aus � 3 Abs. 4 – Anpassung des Budgets - nicht zustimmen k�nnen. F�r die Kindertagesbetreuung wird das damit begr�ndet, dass f�r die Deckung der Personalaufwendungen neben den �ffentlichen Zusch�ssen auch Ertr�ge aus Elternbeitr�gen heranzuziehen sind. Die Ertr�ge aus Elternbeitr�gen sind f�r die Kindertagesbetreuung seit Jahresbeginn durch die Kita-Reform gedeckelt. Diese Situation f�hrt zu einer stetig wachsenden Unterdeckung der Betriebskostenaufwendungen, unter diesen Bedingungen ist ein ausk�mmlicher Betrieb der Kindertageseinrichtungen nicht m�glich.
F�r die Schulkindbetreuung sind erstmalig Budgetvertr�ge abzuschlie�en. Durch B�rgerschaftsbeschluss sind die Elternbeitr�ge auf maximal 120,00 Euro festgesetzt, so dass hier die gleiche Problematik besteht.
Mit den Tr�gern der vorgenannten T�tigkeitsfelder werden intensive Gespr�che zur Kl�rung der Problematik gef�hrt, eine konsensf�hige L�sung zeichnet sich ab.
Der vorgelegte Muster-Budgetvertrag nimmt daher die T�tigkeitsfelder Kindertagesbetreuung und Schulkindbetreuung aus, hierf�r wird ein gesondertes Vertragsmuster nach der Sommerpause in die Verfahren gebracht.
Ebenso ausgenommen hiervon sind die Budgetvertr�ge f�r den L�becker I-Pool sowie die abzuschlie�enden Budgetvertr�ge der Zuschussempf�nger, die in diesem Jahr erstmalig ein Vertragsangebot erhalten werden (bspw. L�becker Stadtm�tter, L�becker Musikschulen, Landschaftspflegeverein Dummersdorfer Ufer). F�r diese Budgetnehmer wird ebenfalls nach der Sommerpause eine gesonderte Beschlussvorlage eingereicht werden. Die Tr�ger sind hier�ber informiert, das Verfahren ist gekl�rt.
Da der Vertragsentwurf eine Fortschreibung der bestehenden Budgetvertr�ge darstellt, werden der Vollst�ndigkeit halber im Folgenden die wesentlichen Erl�uterungen aus der Beschlussvorlage vom 25.06.2015 aufgef�hrt.
a) Umsatzsteuer:
In � 2 Abs. 4 des Mustervertrags konnte eine Regelung zur Umsatzsteuer formuliert werden, die sich aus einem Austausch der Rechtsauffassung zwischen der Hansestadt L�beck und dem Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein ergibt. Es besteht mit dem Finanzministerium SH grunds�tzlich dar�ber Einigkeit, dass die Zusch�sse im Rahmen eines Leistungsaustausches umsatzsteuerfrei sind, sofern die Tr�ger umsatzsteuerfreie T�tigkeiten aus�ben und genau diese T�tigkeiten gef�rdert werden.
Es k�nnte durchaus in Einzelf�llen die M�glichkeit bestehen, da� eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt.
b) Tarifanpassungsklausel:
Der Vorschlag der Tr�ger f�r eine pauschalisierte Regelung mit dem Ziel der beiderseitigen Verwaltungsvereinfachung wurde im Mustervertrag unter � 3 Abs. 5 aufgenommen.
c) Weitergabe der Tariferh�hungen:
� 4 Abs. 6 des Mustervertrags deckt die mit den Tr�gern gefundene Formulierung der unterschiedlichen Tarifbindungen der Tr�ger ab, ohne dabei in deren Tarifautonomie einzugreifen.
d) Eingruppierungen:
Zu den derzeit laufenden Verhandlungen zu den Eingruppierungen der ErzieherInnen im Sozial- und Erziehungsdienst beinhaltet der Mustervertrag unter � 3 Abs. 5 eine Regelung.
e) Mischfinanzierung:
Eine Besonderheit stellen die Aufgaben dar, die nicht nur durch die Hansestadt L�beck bezuschusst werden. Dort kann es vorkommen, dass die Personalkosten bereits die Zuschusssumme der Hansestadt L�beck �bersteigen. Da Drittmittel zumeist gedeckelt sind und dort keine Tarifanpassungen erfolgen, w�re der Tr�ger nicht in der Lage Tarifanpassungen in vollem Umfang an die Mitarbeiter:innen weiterzugeben. Leistungseinschr�nkungen w�ren die Folge. Diese w�ren im Rahmen der Zielvereinbarungen zu konkretisieren.
Wenn die Hansestadt L�beck die Tr�ger finanziell in die Lage versetzen sollte, die Tarifansteigerungen vollst�ndig f�r die dortigen Mitarbeiter:innen zu finanzieren, w�rde dies letztlich zu einer Verschiebung des st�dtischen Anteils an der Finanzierung der Aufgabe f�hren. Damit w�rde der st�dtische Anteil steigen, da die Drittmittel in der Regel keine Tarifanpassungen vorsehen.
Dies betrifft z.B. die Frauenprojekte, die Suchtberatungsstellen und im Besonderen den gro�en Bereich der Kindertageseinrichtungen.
Das finanzielle Risiko f�r die Hansestadt L�beck kann mangels Datengrundlage nicht gesch�tzt werden.
f) Zuschussvertr�ge, die aus Sicht der Verwaltung nicht mehr verl�ngert werden sollten:
Sollte die Verwaltung einige Zusch�sse nicht mehr f�r erforderlich halten, wird dieses mit den Tr�gern er�rtert und der B�rgerschaft eine separate Entscheidungsvorlage entgegengebracht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus dem zur Beschlussfassung vorgelegten Musterbudgetvertrag ergeben sich f�r die betroffenen T�tigkeitsfelder keine finanziellen Auswirkungen. Es handelt sich um eine Fortschreibung der bestehenden Budgetvertr�ge bei unver�nderter Anpassungsklausel.