Vorlage - VO/2021/09995  

Betreff: Jahresvertrag Stra�enbegleitgr�n 2021/2022 - Projektfreigabe
Status:�ffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federf�hrend:5.660 - Stadtgr�n und Verkehr Bearbeiter/-in: Wallendzik, Dierk
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
07.06.2021 
53. Sitzung des Bauausschusses unver�ndert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
15.06.2021 
51. Sitzung des Hauptausschusses unver�ndert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag

 

Der B�rgermeister wird erm�chtigt, mit der Ausschreibung und der Beauftragung des Jahresvertrags f�r Stra�enbegleitgr�narbeiten zu beginnen.


 

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Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. � 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begr�ndung:

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht notwendig, weil deren Belange durch diese Ma�nahme nicht ber�hrt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Ma�nahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Pflicht zur Gew�hrleistung der Verkehrssi-cherheit, Naturschutzgesetz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

 

 

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begr�ndung:

 

 

 

 

 

 

Begr�ndung der Nicht�ffentlichkeit

gem. � 35 GO:

 

 

 

 

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Begr�ndung

 

Der Bereich Stadtgr�n und Verkehr ist f�r die Stra�enunterhaltung zust�ndig. Dazu geh�rt auch die Pflege des Stra�enbegleitgr�ns mit seinen Rasenstreifen, den Geh�lzfl�chen und den Knicks entlang der Stra�en.

 

Als rechtlicher Hintergrund zur Stra�enunterhaltung ergibt sich gem�� Artikel 34 GG (Staatshaftung) und den BGB �� 823 (Schadensersatzpflicht), 254 (Mitverschulden) und 839 (Haftung bei Amtspflichtverletzung) die sogenannte Verkehrssicherungspflicht des Stra�enbaulasttr�gers.

 

Die Beauftragung beinhaltet:

 

  • Mahd der Bankette und Nebenfl�chen
  • Geh�lzschnitt
  • Knickpflege

 

Der Gr�naufwuchs wird an Banketten und Nebenfl�chen durch zweimalige Mahd im Jahr auf einer Breite von ca. 1,5 m kurzgehalten, damit keine Sichtbehinderungen entstehen. Sichtdreiecke an Einm�ndungsbereichen werden h�ufiger gem�ht. Diese Schnitth�ufigkeit ist ein Kompromiss zwischen der notwendigen Sicht f�r Verkehrsteilnehmende und den �kologischen Aspekten. Bei einer zweimaligen Mahd k�nnen sich Pflanzen dennoch durch Samen vermehren. Bei einem h�ufigeren Schnitt geschieht dies vorwiegend nur noch generativ. Schwachw�chsige Arten werden durch zwei Schnitte gef�rdert, indem stark- und hochw�chsige Arten einged�mmt werden.

 

�berhang von Geh�lzen im Verkehrsraum wird zur�ckgeschnitten, um dem sogenannten Lichtraumprofil zu entsprechen.

 

Knicks werden entsprechend den Rechtsvorschriften gepflegt. Dazu geh�ren das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz sowie der Erlass des Ministeriums f�r Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und l�ndliche R�ume des Landes Schleswig-Holstein vom 20.01.2017 -  Durchf�hrungsbestimmungen zum Knickschutz“. Insbesondere die Knickpflege findet i. d. R. in Absprache mit der unteren Naturschutzbeh�rde statt.

 

Die Erh�hung der Artenvielfalt ist hier gesetztes Ziel.

 

 

Vergabe:

 

Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer beschr�nkten Ausschreibung und gilt als Jahresvertrag �ber zwei Jahre mit der Option der Verl�ngerung um ein weiteres Jahr. Durch die vertragliche Bindung �ber zwei bis drei Jahre ist mit einer Kostenersparnis aufgrund von ausbleibenden Preissteigerungen zu rechnen. Zudem vereinfachen sich die Abstimmungen (z. B. Reduzierung von Ortsbesichtigungen) zwischen dem Auftragnehmenden und der Auftraggeberin durch j�hrlich wiederholende Abl�ufe.

 

Eine beschr�nkte Ausschreibung an ortsans�ssige Firmen ist erforderlich, weil es insbesondere bei Sichtdreiecken zu nichtplanbaren Eins�tzen kommen kann. Sofortige Baumf�llungen im Rahmen der Verkehrssicherheit in den Knicks oder Geh�lzstreifen sind ebenfalls m�glich. Ein schnelles Agieren ist f�r weit entfernt liegende Firmen dann nicht m�glich. Ein Vorteil sind auch die Ortskenntnisse der aufgeforderten Firmen.

 

Das Stadtgebiet wird in drei Lose aufgeteilt. Es handelt sich um die Bereiche:

 

- K�cknitz/Travem�nde/St. Gertrud

- St. Lorenz

- St. J�rgen

 

 

Kosten:

Eine Kostenberechnung hat Gesamtkosten f�r die vorgenannten Ma�nahmen in H�he von ca. 400.000,00 Euro brutto pro Jahr ergeben.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2021 geordnet.


 

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Anlagen

 

1 Finanzielle Auswirkungen


 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 �ffentlich Anlage 1 - Finanzielle Auswirkungen (104 KB)    

 

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