AT zu B�NDNIS 90 / DIE GR�NEN, CDU, FDP: �A zu VO/2023/12669 Kosten�bernahme durch die Hansestadt L�beck f�r das durchzuf�hrende VGV-Verfahren zur brandschutztechnischen Ert�chtigung des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital
Status:
�ffentlich
Federf�hrend:
Gesch�ftsstelle der Fraktion B�90 DIE GR�NEN
Nach der Entscheidung zum Weiterbetrieb der dortigen st�dtischen SeniorInneneinrichtung beschlie�t die B�rgerschaft folgendes, konsolidiertes Vorgehen f�r die Sanierung des Heiligen-Geist-Hospitals (HGH). Hierbei werden die bestehenden Beschl�sse erneuert, angepasst und erg�nzt:
Die B�rgerschaft nimmt Bezug auf die getroffenen Beschl�sse zur dauerhaften Zukunftssicherung des HGH als SeniorInneneinrichtung (VO/2023/11920-01-01-01). Hierf�r ist das HGH grundhaft zu sanieren. Nach Angaben des Geb�udemanagements (GMHL) ist mit dem Baubeginn der Grundsanierung fr�hestens in f�nf Jahren zu rechnen. Die Planung der Grundsanierung l�uft seit �ber zwei Jahren (VO/2023/12266), wurde im M�rz 2022 unterbrochen, im Dezember 2022 wieder aufgenommen und soll fortgesetzt und abgeschlossen werden.
Die Finanzierung der Planung erfolgt aus dem Haushalt der Stiftung HGH. Sofern deren finanzielle Mittel nicht ausreichen, wird die Finanzierung der Planung durch die Hansestadt L�beck �bernommen. Die haushalterische Ordnung ist herzustellen.
Der B�rgerschaft ist ein Finanzierungskonzept f�r die Kosten der Grundsanierung mit gr��tm�glicher Aussch�pfung aller zur Verf�gung stehenden Finanzquellen vorzulegen.
Der B�rgerschaft ist ein Konzept f�r eine abschnittsweise Grundsanierung im laufenden Betrieb zur Entscheidung vorzulegen. Dieses Konzept beinhaltet u.a. die zus�tzlichen Kosten einer abschnittsweisen Grundsanierung und eine Absch�tzung der Belastungen f�r Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen (VO/2023/11920-01-01-01).
Auf Basis des Brandschutzsachverst�ndigengutachtens vom September 2023 sind aktuell nur noch die L�ngsgeb�ude und das Quergeb�ude des HGH f�r die SIE nutzbar (39 Pl�tze). Um den Betrieb in diesen Bereichen des HGH bis zum Baubeginn der Grundsanierung sicherzustellen, wird der B�rgermeister beauftragt, die daf�r notwendigen Investitionen in den Brandschutz umzusetzen. Basis sind hierf�r die in den beiden Gutachten der Brandschutzsachverst�ndigen (M�rz 2023 und September 2023) genannten Ma�nahmen.
Dem Hauptausschuss ist �ber die laufenden und ggf. noch umzusetzenden Ma�nahmen inkl. Umsetzungszeitplan unverz�glich zu berichten. Die Finanzierung der noch umzusetzenden Ma�nahmen erfolgt aus dem Haushalt der Hansestadt L�beck. Die haushalterische Ordnung ist herzustellen.
Um die jetzt leer stehenden Geb�udeteile Koberg-, Schrank- und Kammerhaus bis zum Beginn der Grundsanierung durch die SIE nutzen zu k�nnen, ist eine brandschutztechnische Ert�chtigung notwendig.
Der im Projekt eingebundene Brandschutzfachplaner, welcher das Interimskonzept f�r die Aufrechterhaltung der Nutzung von L�ngs- und Quergeb�ude erstellt hatte, wird durch die Stiftungsverwaltung beauftragt, M�glichkeiten der Erweiterung des Interimskonzeptes auf die Bereiche Kammer-, Schrank- und Koberghaus zu �berpr�fen und ein solches, erweitertes Konzept in pr�ff�higer Form zu erstellen. Das Konzept enth�lt u.A. eine Auflistung von erforderlichen, technischen und organisatorischen Ma�nahmen sowie eine sicherheitstechnische Bewertung einer Wiederaufnahme des APH-Betriebes in diesen Bereichen mit zeitlicher Befristung bis zu einer Grundinstandsetzung des HGH f�r eine 40- j�hrige Nutzungszeit.
Im Falle einer positiven Bewertung durch den Brandschutzfachplaner wird das erweiterte Interimkonzept nach 5. a. zur Pr�fung und Genehmigung einer Wiederaufnahme des APH-Betriebes in den erweiterten Abschnitten bei der Bauordnung der Hansestadt L�beck eingereicht. In diesem Zusammenhang erfolgt die fachliche Einbindung eines Pr�fingenieurs f�r Brandschutz durch die Bauordnung.
Im Falle eines zustimmenden Bescheides zur Nutzung der erweiterten Abschnitte werden die eingebundenen Planer eine Planung f�r die Umsetzung des „Erweiterten Nutzungskonzeptes“ bis zur LP3 erarbeiten. Die Stiftungsverwaltung wird das Gesamtergebnis anschlie�end in einer Beschlussvorlage zur Entscheidung den Gremien vorlegen.
Der Auftrag zur Planung und Umsetzung des am 04.03.2021 genehmigten Brandschutzkonzeptes gem�� VO/2023/11920/2 wird zeitlich ausgesetzt, bis die Aufgaben nach 5. a. und 5. b. abgearbeitet sind und das Ergebnis einer eventuell m�glichen Wiederaufnahme des APH-Betriebes in „Kammer-, Schrank- und Koberghaus“ vorliegt. Sollte ein ausreichend sicherer Betrieb auf der Grundlage eines erweiterten Interimskonzeptes m�glich sein, wird die Umsetzung des 2021 genehmigten Brandschutzkonzeptes abschlie�end eingestellt.
Die Finanzierung der Umsetzung der hier beschriebenen Ma�nahmen im Zusammenhang mit einem „Erweiterten Interimskonzept“ kann von der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital nach derzeitiger Einsch�tzung nicht mehr geleistet werden. Die haushaltsm��ige Ordnung ist deshalb f�r die erforderlichen Zuweisungen nach Beschluss von 5. a., b. und c. durch st�dtische Mittel herzustellen.F�r die erforderlichen Zuweisungen wird die haushaltsm��ige Ordnung in den Haushaltspl�nen 2023 und 2024 darzustellen sein.
Neben dem Sozialausschuss ist k�nftig auch der Bauausschuss im Gremienlauf zu ber�cksichtigen.