[Erl�uterung zur Austauschvorlage: Nach Beratung im Senat am 27.03.2023 wurde die Anlage MAKSBericht2023_A4_DS der Vorlage VO/2023/11957 aktualisiert. Neben kleiner Rechtschreibkorrekturen wurde eine Grafik ausgetauscht (s. S. 30), eine Grafik herausgenommen (s. S. 63) und eine dritte korrigiert (s. S. 27).]
Am 23. Mai 2019 hat die L�becker B�rgerschaft den Klimanotstand festgestellt (VO/2019/07727). In der Folge hat die Verwaltung zwei Ma�nahmenpakete zum Klimaschutz geschn�rt, die von der B�rgerschaft beschlossen worden sind: ein kurzfristiges Ma�nahmenpaket (VO/2019/07727-01) und ein mittelfristiges Ma�nahmenpaket (VO/2020/08920). Nun wird wunschgem�� der Masterplan Klimaschutz (MAKS) vorgelegt.
Die Ma�nahmen und Aktivit�ten des MAKS sind als Werkzeugkasten zu verstehen, aus dem die Politik sukzessive Aktivit�ten beschlie�en soll. Der MAKS ist damit ein sich stetig fortentwickelndes lebendes Dokument, das nach und nach erg�nzt bzw. modifiziert werden muss. Je besser es in Zukunft gelingt, den Klimaschutz in alle Bereiche und Gesellschaften zu integrieren, desto mehr Aktivit�ten und Pl�ne werden von dort als neue Bausteine hinzukommen.
Treibhausgasneutralit�t kann in L�beck erreicht werden, wenn die Rahmenbedingungen passen. Nach Sch�tzungen des Umweltbundesamtes kann eine Kommune aus eigener Kraft etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen beeinflussen. Dies bedeutet, dass es auch zu den Aufgaben der Hansestadt L�beck geh�rt, als Vorbild auf die Gesellschaft und die anderen politischen Ebenen zu wirken und f�r gute Rahmenbedingungen zu sorgen. Insbesondere ist die politische Einflussnahme der B�rgerschaft auf die �bergeordneten Ebenen erforderlich. Eine weitere Abh�ngigkeit besteht aktuell zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen: Fachkr�ftemangel und Schwierigkeiten bei den Lieferketten k�nnen auf absehbare Zeit die Umsetzung vieler im MAKS als priorit�r eingestufter Aktivit�ten erschweren.
Um die Klimaneutralit�t 2040 oder sogar 2035 zu erreichen, m�ssen nicht nur die Aktivit�ten des MAKS unmittelbar in Umsetzung gehen, sondern der Klimaschutz auch in allen anderen Planwerken wie z.B. im Fl�chennutzungsplan (FNP) und im Verkehrsentwicklungsplan (VEP - ; VO/2021/10558) unmittelbar und mit Priorit�t ber�cksichtigt werden. Der zum Beispiel im Grundlagenbeschluss f�r den Entwurf des FNP selbst angelegte Widerspruch zwischen dem Ziel der Klimaneutralit�t einerseits und dem Verbrauch von Freifl�chen andererseits geh�rt in diesem Zusammenhang auf den Pr�fstand.
Der Masterplan wird der B�rgerschaft, die auch den Klimanotstand festgestellt hat, ohne abschlie�endes Lektorat zur Kenntnis gegeben, um sich noch in der laufenden Legislaturperiode damit auseinander setzen zu k�nnen. Das Lektorat und eine �berarbeitung der Grafiken l�uft parallel. Die von der Klimaleitstelle in Zusammenarbeit mit der gesamten Verwaltung priorisierten ca. 100 Aktivit�ten sollen m�glichst zeitnah beschlossen werden.
Seit Oktober 2019 nimmt die Hansestadt L�beck am Qualit�tsmanagement- und Zertifizierungsprogramm European-Energy-Award (eea) teil (VO/2019/08082-27-1) und strebt die Gold-Zertifizierung an. Die Kurzbewertung des MAKS durch den externen Berater war sehr positiv: „Die seit 01.2023 g�ltigen neuen Bewertungskriterien werden durch die entsprechenden Handlungsfelder und Ma�nahmenbl�tter des MAKS sehr gut abgebildet. Auch hat das im eea-Prozess wichtige Teilprojekt Vorbildfunktion einer treibhausgasneutralen Stadtverwaltung im MAKS seinen Platz gefunden.“ Dieses Urteil wird unter anderem unterst�tzt durch bereits umgesetzte oder gerade in Umsetzung befindliche Aktivit�ten, wie der Bau von Photovoltaikanlagen auf der Deponie Niemark und vielen Schuld�chern. Fortschritte und Vorzeigeprojekte f�r E-Mobilit�t und Wasserstoff sind durch die Stadtwerke mobil und die Entsorgungsbetriebe vorangetrieben worden.
Der Masterplan soll f�r die Stadtverwaltung und gleichzeitig f�r die Beteiligungen und Eigenbetriebe gelten. Anlage 1 beinhaltet den MAKS als Hauptdokument: Hier wird nach der Beschreibung der Ausgangslage der Weg der Hansestadt zur Treibhausgasneutralit�t vorgestellt. Weiterhin werden die Handlungsfelder erl�utert und der Prozess beschrieben. In Anlage 2 „Gesamt�bersicht Ma�nahmenbl�tter“ sind die Ma�nahmen und Aktivit�ten zu den entsprechenden Handlungsfeldern zu finden. Im Hauptdokument (Anlage 1) wird an den entsprechenden Stellen auf die passenden Ma�nahmen im Anhang verwiesen.