Vorlage - VO/2021/09946-01  

Betreff: Antwort auf Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabh�ngigen): Unterrichtung des Hauptausschusses von wesentlichen Sachverhalten innerhalb der st�dtischen Gesellschaften
Status:�ffentlich  
Dezernent/in:B�rgermeister Jan LindenauBez�glich:
VO/2021/09946
Federf�hrend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Beyer, Jesko
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
04.05.2021 
48. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Hauptausschuss, 23.03.2021: Anfrage von Hrn. Stolzenberg (VO/2021/09946):

 

Welche Sachverhalte sieht der B�rgermeister als Vertreter der Gesellschafterin der st�dtischen Gesellschaften als Wesentlich an, bei denen eine Unterrichtung des Hauptausschusses erfolgen sollte?

 

Begr�ndung:

In der Vergangenheit gab es wesentliche Entscheidungen in st�dtischen Gesellschaften, ohne dass eine Information des Hauptausschusses beabsichtigt war: KWL: Neue Gesch�ftsfelder, Stadtverkehr: Anschaffung einer Hybrid-F�hre, Trave: Grundst�cksverkauf Mengstra�e, LHG: Besch�ftigung eines zus�tzlichen Gesch�ftsf�hrers. Dabei k�nnen diese Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf die Hansestadt L�beck haben.“
 

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Begr�ndung

Der Hauptausschuss ist der f�r die Beteiligungssteuerung zust�ndige Ausschuss (� 45 b Gemeindeordnung GO). Das Berichtswesen an den Hauptausschuss soll „eine wirksame Kontrolle der Verwaltung erm�glichen und die erforderlichen Informationen f�r politische Entscheidungen geben“ (� 45 c GO). Es umfasst auch die Berichterstattung �ber Gesellschaften, an denen die Hansestadt beteiligt ist.

 

Von der M�glichkeit, durch Verordnung inhaltliche Vorgaben zum Berichtswesen zu machen, hat das Innenministerium keinen Gebrauch gemacht. �ber die in � 45 c S. 3 GO aufgez�hlten Themen hinaus ist kommunalrechtlich daher kein Katalog „wesentlicher“ und insoweit berichtenswerter Tatbest�nde normiert. Das Berichtswesen ist vielmehr so auszugestalten, dass es den o. g. Zweck erf�llt. In seinem Einf�hrungserlass zum Gesetz zur St�rkung der Kommunalwirtschaft vom 02.09.2016 weist das Innenministerium allerdings darauf hin, dass dem kommunalen Ehrenamt insbesondere �ber erhebliche Abweichungen von der Wirtschaftsplanung zu berichten ist.

 

Berichtet wird zum einen regelm��ig (Quartals-, Abschluss-, PCGK-, Beteiligungsbericht), zum anderen anlassbezogen (Information �ber besondere Vorkommnisse, Beantwortung von Anfragen) s. a. Abschnitt C.3 des L�becker PCGK. Durch die Quartalsberichte ist sichergestellt, dass Abweichungen von der Wirtschaftsplanung  (s. o.) unterj�hrig aufgezeigt werden.

 

In Angelegenheiten, �ber die die B�rgerschaft entscheidet, bereitet der Hauptausschuss deren Beschl�sse vor und erh�lt mit der Beschlussvorlage eine Sachverhaltsdarstellung, die eine informierte Entscheidung erm�glicht. (Die in der Anfrage genannten Sachverhalte fielen nicht in die Zust�ndigkeit der B�rgerschaft.)

 

Durch den L�becker PCGK sowie � 9 der Hauptsatzung hat die B�rgerschaft das System der st�dtischen Beteiligungssteuerung (Public Corporate Governance) definiert. Es ist so ausgestaltet, dass sowohl Haupt- als auch Ehrenamt in Gesellschafterentscheidungen eingebunden sind und diese insoweit abgestimmt getroffen werden. �ber die Beschlussempfehlung der Aufsichtsr�te ist das i. d. R. bereits sichergestellt, so auch in den in der Anfrage genannten Sachverhalten. Andernfalls wird die Entscheidung des Hauptausschusses eingeholt.
 

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Anlagen

./.
 

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Stammbaum:
VO/2021/09946   Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabh�ngigen): Unterrichtung des Hauptausschusses von wesentlichen Sachverhalten innerhalb der st�dtischen Gesellschaften   Gesch�ftsstelle der Fraktion Die Unabh�ngigen   Anfrage
VO/2021/09946-01   Antwort auf Anfrage des AM Detlev Stolzenberg (Die Unabh�ngigen): Unterrichtung des Hauptausschusses von wesentlichen Sachverhalten innerhalb der st�dtischen Gesellschaften   1.203 - Beteiligungscontrolling   Antwort auf Anfrage �ffentlich

 

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